VOB/B – Quo vadis?
Seit 2018 steht das – also gar nicht mehr so neue – Bauvertragsrecht im BGB, um den VOB-geprägten Verhältnissen am Bau ein Ende zu machen. Die Praxis tut sich aber schwer im Umgang und mit der Akzeptanz der teilweise unpraktikablen Regelungen. Wie früher aber einfach die VOB/B einzubeziehen, weil das BGB-Bauvertragsrecht nicht gefällt, ist riskant.