Neues zum Wohnungseigentumsrecht (WEG)
Seit dem 1. Dezember 2020 gilt das neue Wohnungseigentumsrecht, das grundlegende Rechtsänderungen enthält. So wird der Verwalter zum gesetzlichen Vertreter der Eigentümergemeinschaft. Um die Anpassung an den technischen Fortschritt zu erleichtern, wurde die bauliche Veränderung als streng geregelte Ausnahme zum Regelfall der baulichen Maßnahme weiterentwickelt. Zukünftig können die Wohnungseigentümer mehrheitlich Beschlüsse zur Änderung der Kostenverteilung fassen, ohne auf die engen Grenzen des bisherigen Rechts zu stoßen. Auch die Rolle des Verwaltungsbeirats wird durch die Reform gestärkt.
Weiterlesen