Erstes Urteil zu § 15b Abs. 4 InsO – Landgericht Karlsruhe bestätigt bisherige Haftungsgrundsätze

Das Landgericht Karlsruhe hat deutschlandweit erstmals zum Schadensbegriff des seit 2021 geltenden § 15b Abs. 4 InsO entschieden und ist dem klagenden Insolvenzverwalter, vertreten durch Kathmann & Gebhard, vollumfänglich gefolgt.

Mit dem Urteil liegt erstmals eine gerichtliche Entscheidung zur Auslegung des § 15b Abs. 4 InsO vor. Die mit Spannung erwartete Frage, ob die Neuregelung zu einer veränderten Bewertung des ersatzfähigen Schadens führt, beantwortet das Landgericht eindeutig: Trotz neuer gesetzlicher Verankerung gelten im Wesentlichen die bisherigen Grundsätze fort. Das Urteil schafft damit wichtige Orientierung für die Praxis und bestätigt die bereits in der Literatur vertretene Auffassung.

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