Vorsicht bei Anlagen zum Kaufvertrag?

Vorsicht bei Anlagen zum Kaufvertrag

(OLG Hamburg, Urteil vom 14.01.2025 – 1 U 121/23) Das OLG Hamburg hat in einer aktuellen Entscheidung wieder einmal aufgezeigt, dass bei der Formulierung von Verträgen besondere Sorgfalt anzulegen ist. In dem vom OLG Hamburg entschiedenen Fall ging es um die Auslegung, welchen Vertragsinhalt die Parteien durch eine Anlage zum Gegenstand ihres Kaufvertrages vereinbart haben. […]