Betriebsrente muss nicht zwingend an den Kaufkraftverlust angepasst werden

Betriebsrente

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat im Urteil vom 28.10.2025 (3 AZR 24/25) ein weites Ermessen der Arbeitgeber bei der Betriebsrentenanpassung bestätigt. Teilanpassungen oder sogar ein Aussetzen der Erhöhung ist bei schlechter Wirtschaftslage zulässig. Die wesentlichen Argumente des BAG sind: Ermessensspielraum: Arbeitgeber müssen Betriebsrenten nicht automatisch vollständig an Inflation anpassen. Die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zum Anpassungsstichtag zählt. Grundlage […]