Der Arbeitgeber darf die Handynutzung am Arbeitsplatz verbieten
Mit Beschluss vom 17.10.2023 (1 ABR 24/22) hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) die Rechtsbeschwerde gegen einen Beschluss des Landesarbeitsgerichts (LAG) Niedersachsen vom 13.10.2022 (3 TaBV) zurückgewiesen, so dass dieses Urteil rechtskräftig wurde.
Kurzarbeit „Null“ führt zu einer anteiligen Kürzung des Urlaubs
Das Bundesarbeitsgericht hat am 30.11.2021 in zwei Urteilen (9 AZR 225/21 und 9 AZR 234/21) entschieden, dass bei der Berechnung des Jahresurlaubs der vollständige Ausfall einzelner Arbeitstage zu berücksichtigen ist. Dies gilt sowohl bei einzelvertraglich vereinbarter Kurzarbeit wie auch dann, wenn die Kurzarbeit wirksam durch eine Betriebsvereinbarung eingeführt wurde.