Bundesagentur für Arbeit versus Insolvenzverwalter

Gewährt die Bundesagentur für Arbeit (BfA) dem späteren Insolvenzschuldner als Arbeitgeber für seine Arbeitnehmer vorläufig Kurzarbeitergeld und stellt nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens im Rahmen der endgültigen Prüfung fest, dass dem Insolvenzschuldner die Leistungen gar nicht oder nur in geringerer Höhe zustanden, kann die BfA hierüber zwar einen Festsetzungsbescheid zu Lasten des Insolvenzschuldners erlassen, erhält aber möglicherweise keinen einzigen Cent zurück.
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Energiepauschale unterfällt dem Insolvenzbeschlag

Amtsgericht Nordstedt, Beschluss vom 15. September 2022 – 66 IN 90/19
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Anleitung für Gläubiger-Informationssystem 4.0 (GIS 4.0)

Gläubiger haben den Anspruch, stets über Insolvenzverfahren informiert zu sein. GIS bietet die elektronische Möglichkeit, sich jederzeit eigenhändig zum Verfahrensstand zu erkundigen. 

Hier finden Sie eine Kurzanleitung zur optimalen Benutzung von GIS:

GIS 4.0 – Anleitung für Gläubiger