Bundesagentur für Arbeit versus Insolvenzverwalter
Gewährt die Bundesagentur für Arbeit (BfA) dem späteren Insolvenzschuldner als Arbeitgeber für seine Arbeitnehmer vorläufig Kurzarbeitergeld und stellt nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens im Rahmen der endgültigen Prüfung fest, dass dem Insolvenzschuldner die Leistungen gar nicht oder nur in geringerer Höhe zustanden, kann die BfA hierüber zwar einen Festsetzungsbescheid zu Lasten des Insolvenzschuldners erlassen, erhält aber möglicherweise keinen einzigen Cent zurück.
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