Zahlung ist nicht gleich Zahlung – ein teurer Tag für den Anfechtungsgegner
Manchmal kann ein einzelner Tag einen Unterschied machen. Das ist zumindest dann der Fall, wenn es im Rahmen der Insolvenzanfechtung um die Einlösung von Zahlungen im Rahmen von Sepa-Lastschriften und Überweisungen geht, denn die Vornahme der Zahlung mittels Sepa-Lastschrift gilt erst mit der vorbehaltlosen Einlösung bei der Schuldnerbank als vorgenommen.
Energiepauschale unterfällt dem Insolvenzbeschlag
Amtsgericht Nordstedt, Beschluss vom 15. September 2022 – 66 IN 90/19
Anleitung für Gläubiger-Informationssystem 4.0 (GIS 4.0)
Gläubiger haben den Anspruch, stets über Insolvenzverfahren informiert zu sein. GIS bietet die elektronische Möglichkeit, sich jederzeit eigenhändig zum Verfahrensstand zu erkundigen. Hier finden Sie eine Kurzanleitung zur optimalen Benutzung von GIS: GIS 4.0 – Anleitung für Gläubiger