Energiepauschale unterfällt dem Insolvenzbeschlag

Amtsgericht Nordstedt, Beschluss vom 15. September 2022 – 66 IN 90/19


Dem Schuldner verbleibt jedoch die Möglichkeit, beim Insolvenzgericht einen Antrag gemäß §§ 36 Abs. 1, 4 InsO i.V.m § 765a ZPO zu stellen. Den Beschluss im Volltext mit ausführlicher Begründung können Sie hier abrufen.