Kathmann & Gebhard erzielen Erfolg gegen Insolvenzverwalter der Wirecard AG!

Das OLG München hat mit Beschluss vom 15. April 2024 die Beschwerde gegen die Aussetzung des Pilotverfahrens der geschädigten Anleihegläubiger durch das Landgericht München I zurückgewiesen. Sämtliche Einwendungen gegen die Schadenersatzansprüche der Anleihegläubiger wurden als unbegründet zurückgewiesen. Die Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof wurde abgelehnt. Nunmehr muss das Kapitalanleger-Musterverfahren gegen Dr. Markus Braun, EY GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, den Insolvenzverwalter Dr. Jaffé und andere und die dortigen Feststellungen abgewartet werden.
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