Energiepauschale unterfällt dem Insolvenzbeschlag

Amtsgericht Nordstedt, Beschluss vom 15. September 2022 – 66 IN 90/19

Dem Schuldner verbleibt jedoch die Möglichkeit, beim Insolvenzgericht einen Antrag gemäß §§ 36 Abs. 1, 4 InsO i.V.m § 765a ZPO zu stellen. Den Beschluss im Volltext mit ausführlicher Begründung können Sie hier abrufen.

Neue Regeln zur Heizkostenabrechnung – Neue Herausforderungen für die Wohnungswirtschaft

Seit dem Inkrafttreten (01.12.2021) der Novelle der Heizkostenverordnung, die nach europäischen Vorgaben zur Energieeffizienz neue Regeln zur Heizkostenabrechnung vorsieht, müssen neu installierte Zähler fernablesbar sein, bestehende bis Ende 2026 nachgerüstet oder ersetzt werden.
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Kurzarbeit „Null“ führt zu einer anteiligen Kürzung des Urlaubs

Das Bundesarbeitsgericht hat am 30.11.2021 in zwei Urteilen (9 AZR 225/21 und 9 AZR 234/21) entschieden, dass bei der Berechnung des Jahresurlaubs der vollständige Ausfall einzelner Arbeitstage zu berücksichtigen ist. Dies gilt sowohl bei einzelvertraglich vereinbarter Kurzarbeit wie auch dann, wenn die Kurzarbeit wirksam durch eine Betriebsvereinbarung eingeführt wurde.

Der Arbeitgeber darf die Rückkehr aus dem Homeoffice anordnen

DAs LAG München hat entschieden, dass ein Arbeitgeber, der seinem Arbeitnehmer gestattet hatte, seine Tätigkeit von zuhause aus zu erbringen, gemäß § 106 Satz 1 GewO grundsätzlich berechtigt ist, seine Weisung zu ändern, wenn sich später betriebliche Gründe herausstellen, die gegen eine Erledigung von Arbeiten im Homeoffice sprechen. (Pressemitteilung des LAG München vom 31.08.2021, Aktenzeichen 3 SaGa 13/21). Das Urteil ist rechtskräftig.

 

Dem Urteil lag der nachfolgende Sachverhalt zugrunde: Seit Dezember 2020 arbeiteten die sonst im Büro tätigen Mitarbeiter aufgrund Erlaubnis des Geschäftsführers an ihrem jeweiligen Wohnort mit Ausnahme des Sekretariats, das im eingeschränkten Umfang vor Ort im Büro in München anwesend blieb. Mit Weisung vom 24.02.2021 hat der Arbeitgeber gegenüber dem Kläger angeordnet, seine Tätigkeit wieder unter Anwesenheit im Büro in München zu erbringen. Der Arbeitnehmer wollte im Wege der einstweiligen Verfügung erreichen, dass er weiter im Homeoffice arbeiten kann und diese Homeoffice-Tätigkeit nur in Ausnahmefällen unterbrochen werden darf.

 

Schon das Arbeitsgericht München hat den Antrag zurückgewiesen und dargelegt, dass sich weder aus dem Arbeitsvertrag noch aus der im Februar 2021 anzuwendenden Corona-Arbeitsschutzverordnung ein Anspruch auf Arbeiten im Homeoffice ergebe. Der Arbeitgeber sei auch nicht verpflichtet, sein Direktionsrecht gemäß § 106 S.1 GewO in der gewünschten Weise auszuüben. Dem stehe auch das allgemeine Lebensrisiko, sich auf dem Weg zur Arbeit mit Covid-19 anzustecken und das allgemeinen Infektionsrisiko am Arbeitsplatz und in der Mittagspause nicht entgegen.

 

Das LAG München hat diese Entscheidung bestätigt. Der Arbeitgeber durfte den Arbeitsort unter Wahrung billigen Ermessens durch Weisung festlegen. Das Recht, die Arbeitsleistung von zuhause zu erbringen, habe im Februar 2021 auch nicht nach der Corona-Arbeitsschutzverordnung bestanden. Diese Vorschrift habe kein subjektives Recht auf Homeoffice begründet.

 

In dem vom LAG München entschiedenen Fall gab es aber eine Besonderheit: Die technische Ausstattung am häuslichen Arbeitsplatz entsprach nicht der am Bürostandort, so dass zwingende betriebliche Gründe der Ausübung der Tätigkeit (Grafiker) in der Wohnung entgegenstanden. Und insbesondere hat der Arbeitnehmer nicht dargelegt, dass die Daten gegen den Zugriff Dritter und vor allem der in Konkurrenz tätigen Ehefrau geschützt waren.

 

Für die Praxis bedeutet das, dass Arbeitgeber mit dem Arbeitnehmer in Zeiten der Pandemie eine zeitlich befristete Homeoffice-Vereinbarung abschließen sollten, und zwar befristet auf die Gültigkeit der maßgeblichen Regelungen nach der Corona-Arbeitsschutzverordnung oder des Infektionsschutzgesetzes. Verlieren diese Regelungen ihre Gültigkeit, entfällt die Homeoffice-Regelung auch. Sonst besteht das Risiko, dass der Arbeitnehmer nur aus betrieblichen Gründen oder aufgrund von in seiner Person liegenden Gründen wieder aus dem Homeoffice in den Betrieb geholt werden kann – was in dem vom LAG München entschiedenen Fall ausschlaggebend war.

Absage des Wirtschaftskongresses

Auch dieses Jahr wird der jährliche Wirtschaftskongress auf Grund der Pandemie ausfallen. Wir als Kooperationspartner bedauern das sehr, blicken jedoch positiv auf das Jahr 2022 in der Hoffnung, dass dann der Wirtschaftskongress wieder starten kann.

Wir werden Sie auf dem Laufenden halten und wünschen Ihnen bis dahin beste Gesundheit, alles Gute und viel Erfolg!

Anleitung für Gläubiger-Informationssystem 4.0 (GIS 4.0)

Gläubiger haben den Anspruch, stets über Insolvenzverfahren informiert zu sein. GIS bietet die elektronische Möglichkeit, sich jederzeit eigenhändig zum Verfahrensstand zu erkundigen. 

Hier finden Sie eine Kurzanleitung zur optimalen Benutzung von GIS:

GIS 4.0 – Anleitung für Gläubiger

Wohnfabrik Pforzheim im Sanierungsverfahren

Herr Rechtsanwalt Gebhard steht der Wohnfabrik und deren Geschäftsführer Herrn Ladwig als Sanierungsberater zur Seite.

Aufgrund der Corona Pandemie hat das Pforzheimer Möbelhaus Wohnfabrik einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt. Dieser soll die bereits begonnenen Sanierungsmaßnahmen unterstützen.

Mit der von der Insolvenzordnung zur Verfügung gestellten Sanierungsmitteln strebt Herr Rechtsanwalt Gebhard nach einer eifrigen und erfolgsversprechenden Lösung, die Pandemie bedingten Geschäftsausfälle und Beeinträchtigung des letzten Jahres auszugleichen. Dabei steht ihm der vom Amtsgericht Pforzheim eingesetzte und vorläufige Insolvenzverwalter Rechtanwalt Zipf zur Seite und erarbeitet gemeinsam mit ihm eine Lösung.

Dabei stehen der Erhalt der Standorte in Pforzheim und Birkenfeld und der damit verbundenen Arbeitsplätze an oberster Stelle. Ein Abverkauf ist nicht geplant und der Geschäftsbetrieb wird fortlaufend weitergeführt.

 

Siehe auch: pz-news.de/Wohnfabrik-Pforzheim-im-Sanierungsverfahren

Förderung des Festspielhauses Baden-Baden

Gerade in der Pandemie sind zahlreiche Künstlerinnen und Künstler sowie die Festspielhäuser auf eine Unterstützung angewiesen. K&G hilft dem Festspielhaus Baden-Baden.

Neues zum Wohnungseigentumsrecht (WEG)

Seit dem 1. Dezember 2020 gilt das neue Wohnungseigentumsrecht, das grundlegende Rechtsänderungen enthält. So wird der Verwalter zum gesetzlichen Vertreter der Eigentümergemeinschaft. Um die Anpassung an den technischen Fortschritt zu erleichtern, wurde die bauliche Veränderung als streng geregelte Ausnahme zum Regelfall der baulichen Maßnahme weiterentwickelt. Zukünftig können die Wohnungseigentümer mehrheitlich Beschlüsse zur Änderung der Kostenverteilung fassen, ohne auf die engen Grenzen des bisherigen Rechts zu stoßen. Auch die Rolle des Verwaltungsbeirats wird durch die Reform gestärkt.

Die Änderungen wirken sich auch auf das Bauträgerrecht aus: Zukünftig ist die Ein-Personen-Gemeinschaft möglich und somit kann der teilende Bauträger bereits ab dem Zeitpunkt der Anlegung der Wohnungseigentumsgrundbücher alleine Beschlüsse für die WEG fassen. Zudem kann jetzt auch an (Außen-) Stellplätzen und Freiflächen Sondereigentum bestellt werden.

Die Änderungen im Wohnungseigentumsrecht sind derartig vielfältig, dass insbesondere Hausverwalter und Bauträger sehr schnell vertiefte Kenntnisse im neuen Recht benötigen. Hierfür bieten wir zusätzlich Inhouse-Schulungen (derzeit als Online-Seminare) für Bauträgergesellschaften und Hausverwaltungen an.

Neues zur HOAI

Am 1. Januar 2021 tritt die Neufassung der HOAI in Kraft. Die HOAI bleibt weitgehend erhalten. Entfallen ist die bisherige zentrale und vom EuGH angegriffene Regelung des § 7 HOAI zu den Mindest- und Höchstsätzen als verbindliches Preisrecht. Nur für den Fall, dass keine wirksame Honorarvereinbarung getroffen wurde, greift die gesetzliche Fiktion über die Geltung des Basishonorarsatzes, der dem bisherigen Mindestsatz entspricht. Die HOAI enthält weiterhin die Honorartafeln. Die nach neuer Terminologie als Honorarspannen bezeichneten Korridore sollen zukünftig als Orientierungswerte dienen, aber keine preislich zwingende Vorgabe zur Honorarhöhe enthalten. Für eine wirksame Honorarvereinbarung genügt zukünftig die einfache Textform. Beim Abschluss einer Honorarvereinbarung mit Verbrauchern müssen Architekten zukünftig Hinweispflichten im Hinblick auf die Honorarhöhe erfüllen.

K&G ist seit 10 Jahren Partner des Wirtschaftskongresses

Der Kongress findet in der Buhlschen Mühle statt. Im Jahr 2019 wird das Thema des Wirtschaftskongresses „Gesellschaftlicher Wandel – Herausforderungen an das Management“ sein.

Weitere Informationen unter:
www.brw-wirtschaftskongress.de

20 Jahre Jubiläum

Unsere Anwaltskanzlei feierte nach der Gründung am 1. April 2018 das 20 jährige Bestehen. Wir bedanken uns für die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit unseren Mandanten, Partnern und Dienstleister.

Kathmann & Gebhard ist Partner des 11. BRW-Wirtschaftskongress

10. April 2018

Kathmann & Gebhard ist Partner des 11. BRW-Wirtschaftskongress am 21.06.2018 „Innovationen – Herausforderungen an das Management“

Referenten Christian Lindner, Dr. Henning Beck, Rolf Schumann

Einführung elektronische Akte im Rechtsanwaltsbereich

1. April 2018

Einführung elektronische Akte im Rechtsanwaltsbereich

Rechtsanwalt Robert Gebhard zum Insolvenzverwalter JH Metallverarbeitung bestellt

1. März 2018

Rechtsanwalt Robert Gebhard zum Insolvenzverwalter JH Metallverarbeitung bestellt.

Rechtsanwalt Robert Gebhard zum Insolvenzverwalter des Bürobedarf-Großhändlers Papier-Kohler GmbH & Co. KG bestellt

11. Oktober 2017

Rechtsanwalt Robert Gebhard zum Insolvenzverwalter des Bürobedarf-Großhändlers Papier-Kohler GmbH & Co. KG bestellt.

Übertragende Sanierung des Hotelbetriebes Acura Schwarzwald Panorama durch management buy out

9. September 2017

Übertragende Sanierung des Hotelbetriebes Acura Schwarzwald Panorama (Tochtergesellschaft der Acura Kliniken Holding und der Acura Consult und Invest) durch management buy out.

Übertragende Sanierung der Ruland Kliniken Waldbronn, Bad Herrenalb und Dobel auf die SRH Gruppe

8. September 2017

Übertragende Sanierung der Ruland Kliniken Waldbronn, Bad Herrenalb und Dobel (Tochtergesellschaften der Acura Kliniken Holding und der Acura Consult und Invest) auf die SRH Gruppe.

Rechtsanwalt Robert Gebhard zum Insolvenzverwalter der Spedition Alisic Transporte GmbH & Co KG bestellt

1. August 2017

Rechtsanwalt Robert Gebhard zum Insolvenzverwalter der Spedition Alisic Transporte GmbH & Co KG bestellt

Übertragung der Acura Kliniken Baden Baden durch Insolvenzplan auf Sino Great Wall Co. Ltd. vereinbart

6. Juli 2017

Übertragung der Acura Kliniken Baden Baden (Tochtergesellschaft der Acura Kliniken Holding) durch Insolvenzplan auf Sino Great Wall Co. Ltd. vereinbart.

Einführung elektronische Akte im Insolvenzverwaltungsbereich

1. Mai 2017

Einführung elektronische Akte im Insolvenzverwaltungsbereich

Übertragende Sanierung der Acura Fachklinik Allgäu auf die Firmengruppe Dieter Conle

3. Februar 2017

Übertragende Sanierung der Acura Fachklinik Allgäu (Tochtergesellschaft der Acura Kliniken Holding und der Acura Consult und Invest) auf die Firmengruppe Dieter Conle.

Erweiterung Standort Karlsruhe um 2. OG

1. Februar 2017

Erweiterung Standort Karlsruhe um 2. OG

Rechtsanwalt Robert Gebhard zum Insolvenzverwalter Acura Consult und Invest bestellt

1. November 2016

Rechtsanwalt Robert Gebhard zum Insolvenzverwalter Acura Consult und Invest mit über 1000 Konzernmitarbeitern in Konzerntöchtern Ruland Kliniken Waldbronn, Bad Herrenalb und Dobel, der Acura Fachklinik Allgäu und des Hotelbetriebes Acura Schwarzwald Panorama (Holding-Schwester der Acura Kliniken Holding GmbH) bestellt.

Rechtsanwalt Robert Gebhard zum Sachwalter der RULA-Bau GmbH bestellt

16. September 2016

Rechtsanwalt Robert Gebhard zum Sachwalter der RULA-Bau GmbH (Tochtergesellschaft der Acura Kliniken Holding und der Acura Consult und Invest) bestellt.

Rechtsanwalt Robert Gebhard zum Insolvenzverwalter der A+D Ayaz UG mit über 60 Mitarbeitern bestellt

1. August 2016

Rechtsanwalt Robert Gebhard zum Insolvenzverwalter der A+D Ayaz UG mit über 60 Mitarbeitern bestellt.

Rechtsanwalt Robert Gebhard zum Sachwalter des Hotelbetriebes Acura Schwarzwald Panorama GmbH & Co. KG bestellt

1. Juli 2016

Rechtsanwalt Robert Gebhard zum Sachwalter des Hotelbetriebes Acura Schwarzwald Panorama GmbH & Co. KG (Tochtergesellschaft der Acura Kliniken Holding und der Acura Consult und Invest) mit 76 Mitarbeitern bestellt.

Rechtsanwalt Robert Gebhard zum Insolvenzverwalter der Bunz Design GmbH bestellt

1. Juni 2016

Rechtsanwalt Robert Gebhard zum Insolvenzverwalter der Bunz Design GmbH bestellt.

9. SRS-Wirtschaftskongress

Wir freuen uns bekanntgeben zu dürfen, dass Kathmann & Gebhard auch in diesem Jahr wieder den nunmehr 9. SRS-Wirtschaftskongress in Ettlingen als Sponsor unterstützt. Unter dem Motto „Marke – Herausforderungen an das Management“ warten auf Sie am 12. Mai in der Buhlschen Mühle Ettlingen vier hochkarätige Referenten. Weiterlesen

Rechtsanwalt Robert Gebhard erwirkt eine einstweilige Verfügung

15. Februar 2016

Rechtsanwalt Robert Gebhard erwirkt als Insolvenzverwalter der Acura Kliniken Holding eine einstweilige Verfügung über die Feststellung der Gesellschafterstellung bei den Ruland Kliniken Waldbronn, Bad Herrenalb und Dobel, der Acura Fachklinik Allgäu und des Hotelbetriebes Acura Schwarzwald Panorama.

Rechtsanwalt Robert Gebhard zum Insolvenzverwalter der PKM-Messtechnik GmbH bestellt

1. Februar 2016

Rechtsanwalt Robert Gebhard zum Insolvenzverwalter der PKM-Messtechnik GmbH bestellt.

Rechtsanwalt Robert Gebhard zum Insolvenzverwalter der Acura Kliniken Holding GmbH bestellt

21. Januar 2016

Rechtsanwalt Robert Gebhard zum Insolvenzverwalter der Acura Kliniken Holding GmbH mit über 1000 Konzernmitarbeitern in Konzerntöchtern Ruland Kliniken Waldbronn, Bad Herrenalb und Dobel, der Acura Fachklinik Allgäu, der Acura Kliniken Baden Baden und des Hotelbetriebes Acura Schwarzwald Panorama und einer Bilanzsumme von über 20 Millionen Euro bestellt.