Die Beweiskraft einer ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) und der Landesarbeitsgerichte (LAG) ist die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU-Bescheinigung) das gewichtigste Beweismittel für das Vorliegen krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit (AU). Um diesen Beweiswert zu erschüttern, muss der Arbeitgeber Umstände darlegen und beweisen, die zu ernsthaften Zweifeln an der AU Anlass geben. Weiterlesen