Aktuelle Entscheidung zur Beweiskraft einer ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Das BAG hat zwischenzeitlich das Verfahren zwar zur weiteren Sachverhaltsaufklärung an das LAG Niedersachsen zurückverwiesen, aber zur Frage einer postwendend nach Ausspruch einer arbeitgeberseitigen Kündigung vorgelegte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausgeführt, dass in diesem Fall ernsthafte Zweifel an der bescheinigten Arbeitsunfähigkeit bestehen, wenn es Anhaltspunkte dafür gibt, dass der Arbeitnehmer zum Zeitpunkt der Ausstellung der Bescheinigung wusste oder damit rechnen musste, dass das Arbeitsverhältnis in Kürze enden werde.
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