Bürokratieabbau

Passierschein A38, einen Antrag auf Erteilung eines Antragformulars… Oder: Wo bleibt der Bürokratieabbau?

Das Bürokratieentlastungsgesetz IV soll die Bürokratie für Bürger, Wirtschaft und Verwaltung verringern. Obwohl begrüßenswerte Maßnahmen enthalten sind, sind sie wiederum nur ein kleiner Schritt angesichts des immer noch hohen und weiter wachsenden Bürokratieaufwands in Deutschland.

Dem im BVME e.V. organisierten Mittelstand ist zuzustimmen: Es muss eine nachhaltige Strategie zum Bürokratieabbau entwickelt werden. Dazu gehören vor allem die Digitalisierung der Verwaltung, die Vermeidung von Mehrfachregulierungen, mehr Transparenz und Effizienz sowie eine bessere Zusammenarbeit zwischen den Verwaltungsebenen und die Einbindung der Bürger.

Nationale Gesetze dürfen die EU-Vorschriften nicht mehr übersteigen, bestehende Vorschriften müssen auf das EU-Mindestmaß reduziert werden. Eine enge Zusammenarbeit aller Gesetzgebungs- und Verwaltungsebenen ist notwendig ist, um Mehrfachregelungen zu vermeiden, Standards zu vereinheitlichen und Bürokratie abzubauen.

Wie im Arbeitsrecht, worüber wir an dieser Stelle schon berichtet haben, ist dem Bürokratieentlastungsgesetz IV auch im Steuerrecht nur ein kleiner Anfang bei der Bürokratieentlastung gelungen – die Verkürzung der Aufbewahrungsfristen gilt nur für Buchungsbelege im Handels- und Steuerrecht, nicht dagegen z. B. für die Unterlagen gemäß § 257 Abs. 1 HGB und Rechnungen gemäß § 14b UStG.

Die dringend erforderliche effektive und umfassende Bürokratieentlastung ist dem Bürokratieentlastungsgesetz IV leider nicht gelungen. Hier besteht dringender Handlungsbedarf. Es bleibt zu hoffen, dass der Ankündigung des BMJV eines jährlichen Bürokratieentlastungsgesetzes Taten folgen und auch die zusammen mit Frankreich gestartete Europäische Entlastungsinitiative zum Bürokratieabbau die Überregulierung auch durch die EU zumindest etwas eindämmt.

Ob aller Emotionen über das Zuviel an Bürokratie dürfen wir aber auch nicht vergessen, dass es gerade auch die Bürokratie ist, die die Freiheit und Gleichheit aller Bürger, also die eines jeden von uns, durch die einheitliche Anwendung bestehender Regelungen durch die Verwaltungen sichert.

Es berät Sie gerne: Frau Cornelia Leicht, +49(721) 82 82 90